Tipps zum Jahresende

(Dezember 2012)

Bei der Bilanzierung ist der möglichst periodenreine Jahresgewinn die Steuerbemessungsgrundlage, bei der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ergibt sich der Gewinn als Differenz zwischen den (zahlungswirksamen) Einnahmen und Ausgaben, d.h.: Durch Vorziehen von Ausgaben und/oder Verlagerung von Einnahmen kann der Gewinn beeinflusst werden.
Aber keine Regel ohne Ausnahmen: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben werden - wenn die Zahlungsverschiebung nur wenige Tage beträgt - der "richtigen" Periode zugerechnet.
Beispiel: Die erst am 5. Jänner bezahlte Dezember-Miete wird noch dem alten Jahr zugerechnet. Kann der Gewinn bei der Einnahmen/ Ausgaben-Rechnung somit ausgabenseitig relativ leicht beeinflusst werden, geht das einnahmenseitig umso schwerer und daher ist der Gewinn auch relativ schwer zu planen. Dies funktioniert bei der Bilanzierung wesentlich besser, dafür bestehen Gestaltungsmöglichkeiten eigentlich nur im Ausnützen gewisser Bewertungsspielräume - fragen Sie uns!

Neben diesen "grundsätzlichen" Möglichkeiten gilt es natürlich noch einige weitere Aspekte anzuführen:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 400,-) reduzieren den Gewinn in eben dieser Höhe, während dies aktivierungspflichtige Anlagengüter nur im Wege der AfA tun - ausgenommen im Wege des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages: Neben dem Grundfreibetrag, der Gewinne bis EUR 30.000,- abdeckt, kann in bestimmtes investiert werden (bis max. 13% des laufenden Gewinnes; Einschränkungen ab einem Gewinn von EUR 175.000,-), diese Investitionen reduzieren (zusätzlich) zur normalen AfA den Gewinn in voller Höhe. Wenn wir für Sie die Buchhaltung erledigen, werden Sie von uns diesbezüglich informiert.
Weitere den Gewinn beeinflussende Aktivitäten/Möglichkeiten sind Spenden, die Forschungsprämie sowie Bildungsfreibetrag und -prämie. Letztere berücksichtigen wir automatisch, wenn wir für Sie die Steuererklärungen erstellen. Bei der Forschungsprämie (10% der relevanten Forschungsaufwendungen bzw. -ausgaben) ist ab dem Jahr 2012 ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich, das neue Verfahren muss noch mittels Verordnung geregelt werden. Gefördert wird sowohl die Grundlagenforschung als auch die angewandte und experimentelle Entwicklung (Forschung) im Produktions- und Dienstleistungsbereich. Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte begünstigte Organisationen (Ab 2012 ist der Kreis dieser Institutionen um die Freiwilligen Feuerwehren sowie um Umwelt-, Natur- und Artenschutz erweitert worden), in Höhe von max. 10% des Gewinnes des Vorjahres sind bei Zahlung bis Ende des Jahres Betriebsausgabe. Nicht zu verwechseln sind solche Spenden mit Sponsorbeiträgen (mit denen als Gegenleistung eine konkrete Werbeleistung verbunden ist.)

Im Bereich der Mitarbeiter sollte an folgende Punkte gedacht werden:

Neben den üblichen Tipps für alle Steuerpflichtigen betreffend die Ausnützung (Bezahlung) von Sonderausgaben und Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen und Einzahlungen an Bausparkassen bzw. für die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge zur Realisierung der entsprechenden staatlichen Prämien ist heuer noch auf folgende Aspekte hinzuweisen:



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