Steuerfreie Wertsteigerungen

(September 2012)

Die Wertpapierzuwachssteuer und die Immobilienertragsbesteuerung führten im privaten Bereich zu einer merkbaren und teuren Steuererhöhung. Dabei gibt es noch Häfen, in denen man sein Geld anlegen und die erzielten Wertsteigerungen ohne Steuerzahlung vollkommen legal genießen kann.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter gilt immer noch die Spekulationsfrist von einem Jahr. Das bedeutet, dass man für Gegenstände, die man privat anschafft und nach mehr als einem Jahr wieder verkauft, den Gewinn so wie bisher nicht versteuern muss. Zu diesem Zweck eignen sich Kunst und Antiquitäten besonders gut. Es müssen also nicht immer Bankprodukte sein. Zugegeben - man muss sich mit der Materie schon etwas beschäftigen, die Preisentwicklungen studieren und die Künstler vergleichen. Kunst - und Antiquitätenmessen sowie Auktionshäuser bieten dazu Gelegenheit. Ein gewisses Risiko wird bei dieser Art von Veranlagung immer dabei sein, aber schließlich haben die von vermeintlichen Fachleuten kreierten und verkauften Finanzprodukte auch nicht gehalten, was versprochen wurde. Bei Kunst bleibt immerhin in jedem Fall die Freude an einem ausdrucksstarken Einzelstück.


       Zurück