Achtung bei Gleitzeitvereinbarungen

(September 2012)

Gleitzeitvereinbarungen (Stichwort flexible Arbeitszeit) werden immer häufiger.

Die Vereinbarung ist schriftlich (Vertrag) zu dokumentieren und sollte zumindest folgenden Inhalt haben:


Eine begünstigte Besteuerung ist erst am Ende der Periode im Auszahlungsmonat möglich, ausgenommen die Überstunden sind explizit angeordnet. Für Gleitzeitguthaben ist in der Bilanz eine Rückstellung einzustellen.

Nicht zu verwechseln ist eine Gleitzeitvereinbarung mit einer "All-in-Vereinbarung". Dort ist das Herausrechnen monatlicher Überstunden grundsätzlich möglich.


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