Ende der Unternehmerschaft

(September 2012)

Wie schon öfters darauf hingewiesen, bedeutet das "Zusperren" noch nicht das Ende des Unternehmertums.

Dies sieht zum Glück auch die Finanz so: Zur unternehmerischen Tätigkeit gehören auch die Hilfsgeschäfte wie z.B. Lagerabverkauf, Verkauf des Anlagevermögens, aber auch Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang oder in diesem Zeitraum angefallen sind.

Selbstverständlich gilt für alle diese Geschäfte noch Umsatzsteuerpflicht bzw. steht der Vorsteuerabzug zu. Also: Fleißig Belege sammeln!


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