Die Besteuerung von Pensionen
(September 2012)
Wie viele Pensionen werden Sie beziehen? Natürlich zu wenige. Doch auch wenn die Höhe nicht so leicht vorauszusagen ist, steht die Anzahl der Pensionen fest.
Man unterscheidet folgende Arten:
- Als Hauptsäule die "staatliche" Pension. Die Beiträge wurden während der Aktivzeit von der Sozialversicherung vorgeschrieben bzw. vom Arbeitgeber einbehalten und abgeliefert. Sie haben ihre Steuerbemessungsgrundlage gekürzt. Die Besteuerung erfolgt nach dem allgemeinen Tarif, wobei glücklicherweise auch die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezuges zur Anwendung kommt.
- Beträge, die aufgrund einer freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung einbezahlt wurden, sind nur mit 25% zu erfassen. Sie sind also zu 75% steuerfrei.
- Pensionen aus den Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der Selbständigen (z.B. Wohlfahrtsfond u.ä.) sind nach dem allgemeinen Tarif zu besteuern.
- Betriebliche Pensionszusage: Steuerpflichtig als Zusatzeinkommen in der Pension
- Pensionen aus Pensionskassen: Dabei hat man in jene Teile zu unterscheiden, die auf Arbeitgeberbeiträgen beruhen, und jene, die aufgrund von Arbeitnehmerbeiträgen ausbezahlt werden.
- Die Pension aufgrund der Arbeitgeberbeiträge ist ein steuerpflichtiges Zusatzeinkommen.
- Die Pension aufgrund der Arbeitnehmerbeiträge wird nur zu 25% erfasst, ist also zu 75% steuerfrei.
- Pensionen aus der steuerfreien Zukunftssicherung: Zur Gänze steuerfrei bis zur Erreichung des kapitalisierten Wertes, doch wird diese Pension leider nicht allzu hoch sein, da die Beiträge, die während der Aktivzeit vom Arbeitgeber einbezahlt werden können, mit 300,- Euro pro Jahr begrenzt sind.
- Pensionen aus Beiträgen, für die eine Prämie nach § 108a EstG in Anspruch genommen wurde (prämiengeförderte Pensionsvorsorge). Diese Pensionen sind steuerfrei und von bescheidenem Ausmaß.
- Private Rentenversicherungen: Die Pensionen daraus sind steuerfrei bis zum Erreichen des kapitalisierten Wertes.
Die steuerlichen Unterschiede ergeben sich aus direkten steuerlichen Ausnahmebe-stimmungen (prämiengeförderte Pensionsvorsorge, steuerfreie Zukunftssicherung), oder ob die Beiträge aus versteuerten oder unversteuerten Einkunftsteilen aufgebracht wurden.
Bleibt nur zu hoffen, dass wir wenigstens möglichst viele Pensionsarten beziehen.
       Zurück