Unternehmer-Colleg:
Die Gewinnermittlungsarten

(Juni 2012)

Das Einkommensteuergesetz kennt bekanntlich sieben Einkunftsarten, wobei man bei den ersten drei (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) von den betrieblichen spricht. Bei diesen wird ein Gewinn (Verlust) ermittelt. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:


Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die übrigen Einkunftsarten (nicht selbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige) auch "außerbetriebliche" bzw. "Überschuss-Einkünfte" genannt werden. Hier wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.

Weiters sind noch Abzugssteuern (z.B. KESt) mit oder ohne Endbesteuerungswirkung zu erwähnen. Immer moderner werden auch sogenannte Sondersteuern bzw. Sondersteuersätze, z.B. für ausländische Kapitaleinkünfte und die neue Immobilienbesteuerung.


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