Medizinprodukteabgabenverordnung

(Juni 2012)

Wenn Sie keine Medizinprodukte vertreiben gehören Sie zu den Glücklichen, die nicht weiterlesen müssen!
Ärzte, Bandagisten, Optiker, Zahntechniker u.A. sind allerdings Zielgruppe. Es muss eine pauschalierte jährliche Medizinprodukteabgabe entrichtet werden, die selbst zu berechnen ist. Wenn Sie also zu dieser beruflichen "Risikogruppe" gehören und beispielsweise Verbandsartikel, lose Zahnspangen, Mundhygieneartikel, Kontaktlinsen, etc. in ihrem Portfolio haben, wenden Sie sich bitte zur näheren Information an uns.


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