Auch das Finanzamt will sein Geld!

(Juni 2012)

Bisher war die Finanzbehörde bei der Eintreibung offener Steuerschulden eher nachsichtig, insbesondere, wenn man die Vorgangsweise mit der der Krankenkassen vergleicht. In Zeiten des Sparpakets ist damit leider Schluss, auch die Finanz will die Eintreibung ab sofort verschärfen. Ein Mittel dazu soll das Werkzeug der "Liquiditätsprüfung" sein. Diese Art der Prüfung ist zwar im Gesetz vorgesehen, wurde aber bisher praktisch nie durchgeführt. In Zukunft kann es durchaus sein, dass ein Prüfer nicht Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen oder Betriebseinnahmen und -ausgaben sehen will, sondern die Bank-, Kassenstände und sonstigen liquiden Mittel und Vermögensgegenstände, falls Sie beim Finanzamt Schulden haben. Zusammen mit dem Steuerpflichtigen soll dann ein Rückzahlungsplan erarbeitet werden, der eingehalten werden muss. Auch die Finanzpolizei, die inzwischen bereits 450 Mitarbeiter hat und auf mindestens 800 aufgestockt werden soll, hat die Möglichkeit, im Rahmen einer Überprüfung einen Kassensturz zu machen und Abgabensicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Es wird also angeraten sein, die Zahlungsmoral gegenüber der Finanzbehörde zu verbessern und die Abgaben laufend zu begleichen.


       Zurück