Steuerabkommen mit der Schweiz
Jetzt überlegen - wenn Sie betroffen sind!

(Juni 2012)

Zwischen Österreich und der Schweiz wurde ein Abkommen zur Besteuerung von bisher in Österreich nicht versteuertem Vermögen auf Schweizer Bankkonten unterzeichnet. Dieses Abkommen wurde inzwischen von beiden Staaten auch durch die Regierungen beschlossen, einzig betreffend der genauen Durchführung gibt es noch Unstimmigkeiten.

Betroffen sind Personen mit einem Wohnsitz in Österreich, die am 1.1.2013 ein Konto oder ein Depot bei einer Schweizer Bank besitzen. Die Schweizer Banken sollen für diese Personen eine Abgeltungssteuer für in der Vergangenheit hinterzogene Abgaben einheben, ab 1.1.2013 wird von den Kapitalerträgen Kapitalertragsteuer eingehoben; beides wird an Österreich weitergeleitet. Gibt der Depot- (Konto)inhaber seine Erlaubnis zur Abgeltungssteuer nicht, muss er an die österreichische Steuerbehörde gemeldet werden.

Wer am 1.1.2013 ein Konto /Depot bei einer Schweizer Bank besitzt, dessen Erträge er bisher in Österreich nicht versteuert hat, hat zwei Möglichkeiten, dieses Geld straffrei zu legalisieren:


Da bei der Überlegung, mit welcher Methode man am besten fährt, viele Einzelfaktoren mitspielen, ist eine persönliche Beratung im Einzelfall dringend notwendig, die man möglichst bald in die Wege leiten sollte.


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