Neues von der Lohnsteuer
Neuerungen und Präzisierungen

(Juni 2012)

Aus diesem Bereich wollen wir auf einige ausgewählte Fallen - aber auch Gestaltungsmöglichkeiten - hinweisen.

Steuerliche Begünstigung der gesetzlichen Abfertigung:
Diese kommt nicht zum Tragen, wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses von vornherein eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses zu denselben Konditionen vorgesehen war; das Arbeitsrecht kann hier nicht 1:1 auf das Steuerrecht umgelegt werden. Die Lösung ist eine sogenannte "Änderungskündigung", d.h. das alte Dienstverhältnis endet (mit allen Ansprüchen) und ein neues beginnt (später). Von einer formalen Beendigung des alten Dienstverhältnisses kann nur gesprochen werden, wenn dieses durch Kündigung des Dienstgebers oder einvernehmliche Lösung beendet wird, alle aus der Beendigung resultierenden Ansprüche abgerechnet und ausgezahlt werden, und die Abmeldung des Dienstnehmers bei der Gebietskrankenkasse erfolgt. Das neue Dienstverhältnis muss dem System "Abfertigung neu" unterliegen, die Entlohnung muss wesentlich (mindestens um 25%, mindestens für ein Jahr) geringer sein. Günstig ist auch eine Unterbrechung zwischen den beiden Dienstverhältnissen oder eine Änderung der Tätigkeit.

Treu & Glauben
Eine erfolgreiche (= ohne Beanstandung) GPLA (Gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben) ist keine Garantie für spätere Zeiträume! Es besteht keinerlei Bindungswirkung, der Grundsatz von Treu und Glauben ist nicht anzuwenden.

Prämiensplitting
Thema ist die steuerlich günstige Erhöhung des Jahressechstels. Das BMF unterscheidet grundsätzlich zwischen Provisionen und Prämien. Unter Provisionen werden prozentmäßig definierte umsatzabhängige Zahlungen verstanden, diese sind mit Ausnahme einer "Superprovision (bei Erreichung von Zielvorgaben)", immer als laufender Bezug (mit dem Normaltarif) zu verstehen.
Anders ist die Sachlage bei Prämien (abhängig von Vertrag und Umsetzung): Diese können laufender Bezug (z.B. Einmalprämie für eine besondere Leistung) oder auch Sonderzahlung (regelmäßig wiederkehrend in größeren Abständen, z.B. Bilanzgeld) sein.
Das günstige Pämiensplitting (auch Siebenten-Regelung genannt) kann unter folgenden Voraussetzungen zum Tragen kommen:

Günstig erweist sich die Vereinbarung bereits im Dienstvertrag (Rahmen), welcher jährlich schriftlich mit den konkreten Zahlen ergänzt wird.

Allgemeines:
Nicht oft genug kann auf ausreichende, schriftliche, zeitnahe Dokumentation hingewiesen werden (Fahrtenbücher, Reisekostenabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen; insbesondere Unterlagen im Zusammenhang mit Zulagen, bei Mitarbeiterrabatten Sammlung der Konkurrenzpreise)! GPLA-Prüfer werden immer formeller und strenger! Da es meist um einen längeren Zeitraum und um Lohnsteuer, lohnabhängige Abgaben und Krankenkassenbeiträge (DN- und DG- Anteil!) geht, ist rasch eine große Summe zusammen:
100,- € Bemessungsgrundlage mal 60% mal 12 Monate mal fünf Jahre mal drei Dienstnehmer ergeben bereits 10.800,- € (ohne Säumnisfolgen und allfälliger Strafen)!
Auch hingewiesen werden muss, dass (insbesondere auch seitens der Krankenkassen) immer öfters durch Fragebögen oder Einvernahmen (auch ehemaliger Mitarbeiter) versucht wird, den "wahren wirtschaftlichen Sachverhalt" und die "gelebte Praxis" zu erheben.


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