Das Sparpaket
(Fast) fix und fertig!

(April 2012)

Selbstverständlich musste etwas geschehen und so gesehen ist natürlich positiv, dass etwas passiert. Abzuwarten ist auch, ob es wirklich ausreichend ist, insbesondere hinsichtlich der geplanten Verwaltungseinsparungen und der Umsetzung der Abkommen mit der Schweiz sowie der Finanztransaktionssteuer.

Zumindest teilweise geht das Sparpaket auch in die richtige Richtung. So wird man z.B. gegen die Umwidmungssteuer wenig argumentieren können, mehr schon gegen die überfallsartige Einführung der Immobiliensteuer (hier gibt es doch langfristige Planungen). Auch die zusätzliche Besteuerung hoher Einkommen klingt politisch gut, bleibt bloß abzuwarten wie viel sie wirklich bringt.

Fraglich ist auch, ob die 18,- Euro weniger Bausparprämie die große Aufregung wert sind. Einfacher und gerechter wäre vermutlich die (befristete) Erhöhung der Umsatzsteuer gewesen, zumal sie den Einzelnen auch nicht wesentlich belastet hätte.
Nun aber zu den einzelnen Änderungen. Auffallend dabei ist, dass man insofern darauf wenig bis gar keinen Einfluss hat, da sie kaum Gestaltungsspielräume offen lassen. Aber das ist ja sicher auch so gewollt!

Hinsichtlich der neuen Immobilienbesteuerung ist der 1.April 2012 für die neue Liegenschaftsbesteuerung ein wichtiger Stichtag. Ab diesem Tag müssen Gewinne aus der Veräußerung privater Liegenschaften (Ausnahme: Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude) auch außerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist mit 25% besteuert werden. Dieser Steuersatz soll auch im betrieblichen Bereich gelten. Bei einem Verkauf nach mehr als 10 Jahren soll ein Inflationsabschlag verhindern, dass die Substanz besteuert wird.

Oben angeführte Regelung gilt somit für Liegenschaften, die nach dem 1.April 2002 angeschafft wurden und nach dem 31. März 2012 veräußert werden. Aber auch vor dem 1. April 2002 angeschaffte Liegenschaften ("Altvermögen") kommen nicht ungeschoren davon: Hier kommt künftig ein Steuersatz von 3,5% (vom Verkaufspreis) zum Tragen (zusätzlich zur Grunderwerbssteuer), sodass es praktisch zu einer Verdoppelung der derzeitigen Steuerbelastung kommt.

Besondere Vorschriften kommen bei vor dem 1. April 2002 angeschafften und nach dem 1. Jänner 1998 umgewidmeten Liegenschaften zur Anwendung.

In diesem Zusammenhang sei noch auf zwei neue Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes hingewiesen. Bauvorhaben führen dann nicht mehr zum Vorsteuerabzug, wenn der mietende Unternehmer selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies gilt für Miet- und Pachtverträge, die nach dem 1. Mai 2012 abgeschlossen werden. Die derzeit zehnjährige Frist für die Berichtigung des Vorsteuerabzuges bei Gebäudeinvestitionen im Falle der Veränderung der Verhältnisse wurde auf 20 Jahre verlängert.

Bei der Gruppenbesteuerung kommt es zu Einschränkungen der Verlustabschreibung bei Gruppenmitgliedern und ausländischen Betriebsstätten ab der Veranlagung 2012.
Bei der Mineralölsteuer werden Begünstigungen für Busse, Schienenfahrzeuge und Agrardiesel abgeschafft.

Eine bis 2016 befristete und gestaffelte Solidarabgabe (Solidarbeitrag für Besserverdienende) wird für Angestellte ab EUR 184.000,- brutto/ Jahr und Unternehmer ab einem Gewinn von EUR 175.000,- wie folgt eingeführt:
Bei Angestellten werden ab einem Monatsbezug von brutto 13.280,- der 13. und 14. Bezug mit 27 - 35,75% besteuert. Dies führt z.B. bei einem Bruttobezug von 20.000,- zu einer Mehrbelastung von 2.847,- p.a., bei 40.000,- zu einer solchen von 14.316,- p.a.

Parallel dazu wird der 13%-ige Gewinnfreibetrag für Gewinne ab EUR 175.000,- wie folgt reduziert:

Geplant ist weiters die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Steuerpflicht für Käufer und Verkäufer, Einhebung durch Finanzinstitute). Grundsätzlich wäre diese Steuer zu begrüßen, fraglich ist allerdings ob Österreich einen Alleingang wagen kann/soll. Bereits abgeschlossen wurde das Steuerabkommen betreffend "Abgeltungssteuer Schweiz" (Einmalabgeltung für Steuerverkürzungen der Vergangenheit im Jahr 2013 und jährlich KESt-Einhebung durch Schweizer Banken).

Die Prämien für Bausparen und Zukunftsvorsorge wurden halbiert, letztere befristet bis 2016. Wer im Jahr 2012 einen in den Jahren 2010 bis 2012 abgeschlossenen Bausparvertrag kündigt, muss die bisherigen Prämien nicht zurückzahlen.

Bei der Prüfung von Anträgen auf Forschungsprämie wird in Hinkunft die FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) eingebunden werden. Dadurch sollen Synergien genutzt und eine höhere Treffsicherheit erreicht werden.
Für ab 1.1.2012 beginnende Wirtschaftsjahre wurde die Deckelung bei der Auftragsforschung von EUR 100.000,- auf 1,- Mio. angehoben.

Schließlich sind im Bereich der Sozialversicherung folgende Maßnahmen bereits beschlossen oder im Finalstadium: