Lernen wird belohnt: Meisterbonus!

(März 2012)

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend übernimmt im Falle des Bestehens der Meisterprüfung auf Antrag ein Drittel der Prüfungsgebühr.

Nach einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann der/die neue Meister/in ein Antragsformular zusammen mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses und eines Nachweises der Zahlung der Prüfungsgebühr

senden. In Folge bekommt sie/er dann ein Drittel der Prüfungsgebühr vom Ministerium rückerstattet.

Eingereicht werden können Meisterprüfungszeugnisse ab dem 1.11. 2011, davor gibt es leider keine Erstattung.


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