Achtung bei Prüfungen von lohnabhängigen Abgaben: Das Kfz!
Derzeit ein heißes Thema!

(März 2012)

Schwerpunkt und Lieblingsthema aller GPLA-Prüfungen (früher Lohnsteuer- bzw. Krankenkassenprüfung) der letzten Zeit war eindeutig des Österreichers liebstes Spielzeug (oder unverzichtbares Betriebsmittel) - das Auto.
Die Prüforgane gehen schlicht und einfach davon aus, dass jedes im Betrieb vorhandene Kraftfahrzeug (mit wenigen Ausnahmen wie echte LKWs, Werkstatt- oder Pannenfahrzeuge) von irgendjemanden auch privat verwendet wird. Der hierfür anzusetzende Sachbezug (Vorteil aus dem (Dienst-)verhältnis erhöht die Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuer und Lohnabgaben. Und da kommt man schnell auf eine üppige Summe, zumal die Prüfung ja meist mehrere Jahre umfasst und vielleicht auch mehrere Dienstnehmer (Autos) betrifft. Mehrheitsbeteiligte Geschäftsführer haben wie der Unternehmer selbst bei der Einkommensteuer einen Privatanteil anzusetzen, zumindest die übrigen Lohnabgaben (DB, DZ, Kommunalsteuer) fallen aber trotzdem an.
In einem speziellen Fall vor einiger Zeit ist sogar der angestellten Ehegattin ein Sachbezug (Vorteil aus dem Dienstverhältnis) zugerechnet worden, obwohl für den Ehegatten ein Privatanteil (vom selben Auto) berechnet worden ist!
Wie soll man nun reagieren? Nun, entweder man akzeptiert die Regelungen und rechnet von Beginn an freiwillig die Sachbezüge in richtiger Höhe hinzu (dies ist immer noch wesentlich billiger als müsste der Dienstnehmer ein Auto privat finanzieren), oder man sorgt für die peinlich genaue Führung von Fahrtenbüchern - und überwacht und kontrolliert sie auch. Firmeninterne Regelungen oder solche in Dienstverträgen, dass Firmenfahrzeuge nicht für private Fahrten verwendet werden dürfen, werden nur in den seltensten Fällen alleine helfen, auch wenn die Überwachung sichergestellt wird. In einem anderen Fall hat der Prüfer am späteren Abend beim Firmenparkplatz vorbeigeschaut und die dort abgestellten Fahrzeuge kontrolliert - leider war jenes des Geschäftsführers nicht da.
Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen - die Fahrtenbücher müssen natürlich formell und materiell ordnungsgemäß geführt werden - sei noch auf ein paar Tücken bzw. Fallen hingewiesen:

Jedenfalls sollten Sie uns, sofern wir für Sie die Lohnverrechnung erledigen, über Änderungen im Fuhrpark umgehend informieren. Nur so können wir für eine korrekte Lohnabrechnung sorgen und Sie mit entsprechenden Tipps versorgen.


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