Dienstzeugnisse
Vorsicht beim Lesen - aber auch beim Schreiben!

(März 2012)

"Herr Max Mustermann war stets bemüht ..." - bedeutet: Was auch immer, er hat es nicht geschafft!
Das ist eine jener ("Geheim") Codes, die jeder "Personaler" kennt, selten aber der Chef eines mittelständischen Betriebs. Insoferne gibt es oft Missinterpretationen und es stellt sich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Dienstzeugnisse auszustellen bzw. zu verlangen.
Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung ein Dienstzeugnis auszustellen, wenn es der Dienstnehmer allerdings verlangt, muss man dem Ansuchen nachkommen (ausgenommen sind Lehrlinge, diesen ist in jedem Fall eines auszustellen).
Dabei ist zu beachten, dass der Inhalt der Wahrheit entsprechen muss (also keine Gefälligkeitszeugnisse), wohlwollend formuliert sein muss, nachteilige Formulierungen sind überhaupt verboten.
Enthalten sein muss ausschließlich Name, Geburtsdatum, sowie Dauer und Art (Funktion, Aufgabe im Unternehmen) der Beschäftigung. Ein akademischer Grad muss angeführt sein, die Position im Unternehmen (z.B. Verkaufsleiter) ist nicht verpflichtend anzuführen.
Sollte allerdings außer den Pflichtangaben keinerlei Beurteilung enthalten sein, gibt es wohl nichts Positives zu vermerken - das nahezu schlechtest mögliche Zeugnis!
Egal welche Eigenschaft oder Qualifikation beschrieben wird, hat sich als Grund-Codex etabliert:


Auch der Kündigungsgrund darf nicht erwähnt werden, wenn er das Finden einer neuen Anstellung des Dienstnehmers negativ beeinflussen könnte. Wenn das Austrittsdatum daher nicht ein 15. oder Letzter eines Monats ist, sollte man stutzig werden.
Was nun tun wenn man eine Formulierung nicht eindeutig zu interpretieren vermag? Eine Möglichkeit stellt heute das Internet dar, in dem man die Bedeutung jeder Verklausulierung googeln kann und sehr schnell Bescheid weiß. Schon immer und auch noch heute bewährt sich allerdings das Telefon: Rufen Sie den ehemaligen Dienstgeber einfach an, wenn Sie an der Einstellung dieses Bewerbers echtes Interesse haben. Meistens bekommen Sie bereitwillig Auskunft - und wenn er lieber nichts sagen möchte, wissen Sie auch schon eine ganze Menge!.


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