Aus für Übertritte in betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen!

(März 2012)

2002 hat uns das Thema Abfertigung NEU sehr beschäftigt. Für Dienstnehmer, die ab 1.1.2003 eingetreten sind, gilt das alte Abfertigungssystem nicht mehr, für sie werden 1,53 % ihrer Monatsbezüge in eine Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt.
Für Dienstnehmer im alten Abfertigungssystem besteht die Möglichkeit, einen Teil- oder Gesamtübertritt ins neue System zu machen, in dem eine einvernehmlich zu bestimmende Summe an die Mitarbeiterkasse einbezahlt wird. Sollten Sie noch Dienstnehmer im "System alt" haben, haben Sie noch bis 31.12.2012 Zeit, einen solchen Übertritt zu vereinbaren. Danach sind die zehn Jahre, die damals bei Einführung als Übergangsphase gedacht waren, vorbei und der Dienstnehmer bleibt bis zu seinem Ausscheiden im "System alt".
Die Vor- und Nachteile eines solchen Übertritts sollten wir in einem Gespräch klären, es lassen sich keine allgemeinen Aussagen dazu treffen.


       Zurück