Sparpaket - Handlungsbedarf?

(Februar 2012)

Im von der Regierung vorgestellten Sparpaket, welches (spätestens) Ende März beschlossen und Anfang April in Kraft treten soll, ist der 1.April 2012 für die neue Liegenschaftsbesteuerung ein wichtiger Stichtag.

Ab diesem Tag müssen Gewinne aus der Veräußerung privater Liegenschaften (Ausnahme: Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude) auch außerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist mit 25% besteuert werden. Dieser Steuersatz soll auch im betrieblichen Bereich gelten. Bei einem Verkauf nach mehr als 10 Jahren soll ein Inflationsabschlag verhindern, dass die Substanz besteuert wird.

Oben angeführte Regelung gilt somit für Liegenschaften, die nach dem 1.April 2002 angeschafft wurden und nach dem 31. März 2012 veräußert werden. Aber auch vor dem 1. April 2002 angeschaffte Liegenschaften ("Altvermögen") kommen nicht ungeschoren davon: Hier kommt künftig ein Steuersatz von 3,5% (vom Verkaufspreis) zum Tragen (zusätzlich zur Grunderwerbssteuer), sodass es praktisch zu einer Verdoppelung der derzeitigen Steuerbelastung kommt.

Besondere Vorschriften kommen bei vor dem 1. April 2002 angeschafften und nach dem 1. Jänner 1998 umgewidmeten Liegenschaften zur Anwendung.

Auch wenn dies für potentielle Verkäufer sicher keine guten Nachrichten sind, gibt es u.U. - leider sehr kurzfristige - Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. Vorziehen oder Verschieben von geplanten Verkäufen, Schenkung, Rentenvereinbarungen. Planen Sie solche Transaktionen, sollten Sie umgehend einen Besprechungstermin vereinbaren!

GmbH-Anteile - Stichtag 1. April 2012

Nicht nur bei der Veräußerung von Liegenschaften, sondern auch bei solchen von GmbH-Anteilen spielt der 1.April 2012 eine wichtige Rolle. Daher sollte auch bei einer geplanten Veräußerung umgehend ein Besprechungstermin vereinbart werden. Im Einzelnen:

Wird der GmbH-Anteil im Privatvermögen gehalten, kommt es

Natürlich gibt es in allen Fällen die Möglichkeit der Antragsveranlagung, allerdings bleiben Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten außer Ansatz. Spezielle Bestimmungen gibt es auch für die Verlustrechnung.

Wird der GmbH-Anteil im Betriebsvermögen gehalten, finden Anschaffungsnebenkosten Berücksichtigung. Spezielle Vorschriften gibt es wieder bezüglich Verlustrechnung und Teilwertabschreibungen. Im Übrigen gelten die o.a. Bestimmungen mit Ausnahme jener für Beteiligungen von unter 1%.

Daneben gibt es natürlich noch jede Menge anderer Punkte zu berücksichtigen, z.B. im Zusammenhang mit Umgründungen oder der Gruppenbesteuerung, hinsichtlich gewillkürten Betriebsvermögens, Raten- oder Rentenkäufe, Finanzierungskosten, Schachtelbeteiligungen, etc.

Sie sehen, es ändert sich viel (eigentlich alles), aber vielleicht sind Sie einer der wenigen Gewinner aus diesen Änderungen!


       Zurück