Mitteilungspflicht für bestimmte Auslandszahlungen ab 2011

(Jänner 2012)

ACHTUNG: Für bestimmte Zahlungen in das Ausland gibt es eine neue Meldepflicht ("Lex Meischberger").

Das ist dann der Fall, wenn Ihr Unternehmen für eine Inlandsleistung an ein und denselben Leistungserbringer mehr als € 100.000,00 im Jahr in das Ausland bezahlt. Diese neue Mitteilungspflicht gilt seit 01.01.2011, die Meldung für 2011 ist bis Ende Februar 2012 elektronisch durchzuführen. Wird die Meldung unterlassen, dann drohen Strafen.

Meldungspflichtig sind Zahlungen ins Ausland für folgende Leistungen:

Eine Meldung ist NICHT notwendig, wenn:

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder wir die Meldung für Sie durchführen sollen, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.


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