Einstellung von Behinderten

(Dezember 2011)

Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, pro 25 Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Diese Verpflichtung kann durch die Zahlung einer Ausgleichstaxe von derzeit EUR 226,- p.m. abgegolten werden. Einstellungspflichtige Dienstgeber sind aber jedenfalls verpflichtet, ein Verzeichnis über die relevanten Daten dem Bundesamt f. Soziales bis zum 1.2. jedes Folgejahres zu übermitteln, es sei denn, die Sozialversicherung übernimmt diese Meldung (was die WGKK tut). Dienstgeber sind auch verpflichtet, bestimmte Gesetze im Betrieb auszuhängen, dazu gehört neben Arbeitszeitgesetz, Kollektivvertrag etc. auch das Behinderteneinstellungsgesetz.


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