Spenden ab 2012 erweitert abzugsfähig!

(September 2011)

Ab dem kommenden Jahr wird die Spendenabzugsfähigkeit erweitert, zur großen Freude von freiwilligen Feuerwehren, Umwelt-, Naturschutz- und Tierschutzorganisationen, die ein Tierheim betreiben.

Neue begünstigte Spendenempfänger ab 1.1.2012:


Die Umwelt- und Tierorganisationen werden ebenfalls auf der BMF-Liste eingetragen. Anders die Feuerwehren: Sie scheinen auf der Liste nicht auf. Als Begünstigte gelten hierbei nur die Freiwilligen Feuerwehren; Spenden an Berufsfeuerwehren sind nicht begünstigt.

Alle begünstigten Spendenempfänger werden derzeit auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit den neuen Spendenvorschriften dürfen sich auch die anerkannten Kirchen freuen: Kirchenbeiträge sind ab 2012 mit bis zu EUR 400,- p.a. absetzbar!


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