Rot-Weiß-Rot Karte
AUSLÄNDER/INNENBESCHÄFTIGUNG

(September 2011)

Ziel der Rot-Weiß-Rot Karte ist es, die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten (= alle Staaten, die nicht Mitglieder des EWR sind) und deren Familienangehörigen besser als bisher zu steuern. Die Bestimmungen zur neuen Karte gelten ab 1.7. 2011, die Karte ist gleichzeitig eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung.
Derzeit gibt es zwei Karten:

1. die RWR-Karte, die für zwölf Monate ausgestellt wird, eine befristete Niederlassung und die Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber erlaubt und

2. die RWR-Karte-plus, die eine befristete Niederlassung sowie unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ermöglicht.
Um überhaupt eine Karte zu erhalten, muss man eine Mindestpunkteanzahl in einem Kriterienkatalog erreichen. Die Punkte werden danach vergeben, wie alt man ist, welcher Beruf vorliegt, welche Ausbildung/Berufserfahrung man hat und wie gut die Deutschkenntnisse sind. Diese Kriterien werden vom AMS überprüft und dann wird eine Karte vergeben (oder auch nicht). Um überhaupt einen Antrag auf eine Karte stellen zu können, muss aber eine Zusage eines Arbeitgebers vorliegen (Ausnahme: besonders Hochqualifizierte)! Karten wird es nur mehr für Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselarbeitskräfte und besonders Qualifizierte sowie Absolventen einer österreichischen Hochschule geben; welche Berufe dies jeweils umfasst, wird nach Bedarf festgelegt.

Hat man einmal eine RWR-Karte erhalten und damit gearbeitet, kann man nach zwölf Monaten die RWR-Karte-plus beantragen, die den Vorteil hat, dass man dann nicht mehr an einen Arbeitgeber gebunden ist.

Familienangehörige von RWR-Karten-Besitzern können ebenfalls die RWR-Karte plus erhalten. Genauere Informationen und alle Antragsformulare bekommt man auf der eigens dafür eingerichteten homepage:
www.migration.gv.at.


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