Achtung: Liebhabereivermutung bei Vermietung

(September 2011)

Bei Beginn einer Vermietungstätigkeit kann nie mit 100% Sicherheit gesagt werden, ob und ab wann sich die Immobilie rentieren wird. Um aber steuerliche Verluste abschreiben zu können, verlangt die Finanz einen Gesamtüberschuss, der innerhalb von 20 Jahren erreicht werden soll.
Normalerweise muss man eine Prognoserechnung vorlegen, aus der die Entwicklung der nächsten Jahre ersichtlich ist. Erscheint der Finanzbehörde die Prognoserechnung zu ungewiss, können vorläufige Bescheide erlassen werden. Dies war bisher maximal 10 Jahre lang möglich, nun wurde der Zeitraum auf 15 Jahre ausgedehnt. Stellt die Finanzbehörde nach 15 Jahren fest, dass kein Gesamtgewinn erreicht werden kann und stuft die Vermietung als Liebhaberei ein, so müssen alle Verluste der letzten 15 Jahre nachversteuert werden, was sehr unangenehm werden kann.

Es ist daher sehr wichtig, Vermietungsprojekte mit uns zu besprechen und durchzukalkulieren, damit negative Überraschungen vermieden werden können.


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