Steuersparen 2011:
DIE 17 WICHTIGSTEN MÖGLICHKEITEN DAZU!

(September 2011)

Wie jedes Jahr überlegen wir uns schon jetzt, welche Möglichkeiten zum Steuersparen es bis Jahresende noch gibt. Es ist zwar erst September, und bis zum Jahreswechsel muss noch viel gearbeitet werden. Aber gerade deshalb sollte man bereits jetzt beginnen, sich Gedanken darüber zu machen, was man nutzen kann und möchte. Vieles hat auch eine längere Vorlaufzeit.

Steuertipps für Unternehmer:
Gewinnfreibetrag:

Auch 2011 werden Unternehmer mit einem Grundfreibetrag verwöhnt. 13% von max. 30.000,- Gewinn, im Idealfall also 3.900,- werden vom Gewinn abgezogen, ohne investieren oder Wertpapiere kaufen zu müssen. Diesen Gewinnfreibetrag beachten wir für Sie automatisch. Darüber hinaus gibt es den sogenannten investitionsbezogenen Gewinnfreibetrag von 13% des Gewinnes, wenn er durch Investitionen (Achtung: kein PKW, keine gebrauchten Güter) gedeckt ist, oder durch Wertpapierkäufe. Wir werden Sie rechtzeitig vor Jahresende noch einmal daran erinnern!
Investitionen:
Eine Abschreibung kann erst bei Inbetriebnahme vorgenommen werden. Bedenken Sie auch, dass bei Anschaffungen oder Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte nur eine Halbjahresabschreibung angesetzt werden kann. Wohl aber können sie zur Gänze für den Gewinnfreibetrag verwendet werden. Der PKW ist steuerlich immer eine Ausnahme. Die Abschreibungsdauer ist gesetzlich mit acht Jahren festgelegt, und auch für den Gewinnfreibetrag kann der Traum auf vier Rädern nicht herangezogen werden. Die Anschaffung eines PKW in der zweiten Jahreshälfte bringt bloß 6,25% Abschreibung von den Anschaffungskosten.
Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips:
Einnahmen-/Ausgaben-Rechner können durch Verlagerung des Zuflusses von Honoraren ins nächste Jahr und das Vorauszahlen von Ausgaben ihr Ergebnis beeinflussen.
Bewertung der halbfertigen Arbeiten und Leistungen:
Halbfabrikate und Teilleistungen sind nur mit den Herstellkosten zu bewerten. Daher kommt es erst im nächsten Jahr zu einer Gewinnverwirklichung.
Lagerbewertung:
Auch hier besteht ein gewisser Spielraum, der das Ergebnis beeinflusst.
Bildungsfreibetrag bzw. Bildungsprämie:
Falls sie in die Aus- und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter investieren gibt es hier einen 20%-igen Bildungsfreibetrag oder eine 6%-ige Bildungsprämie. Wir beachten das automatisch in Ihrer Steuererklärung.
Forschungsfreibetrag bzw. Forschungsprämie:
In diesem Bereich gibt es umfangreiche Möglichkeiten, die wir im Bedarfsfall gerne mit Ihnen besprechen.
Spenden aus dem Betriebsvermögen:
Bis zu 10% des Vorjahresgewinnes kann an begünstigte Spendenempfänger fließen und als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Steuertipps im Bereich Lohnverrechnung:
Kinderbetreuungszuschuss:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Kinderbetreuungszuschuss von bis zu EUR 500,- pro Jahr für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Zuwendung für die Zukunftssicherung:
Es besteht die Möglichkeit bis zu 300,- Euro pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei in Lebens-/Kranken- oder Unfallversicherungen zu zahlen.
Pensionskassenbeiträge:
Bis zu 10% der Brutto-Lohn- oder -Gehaltssumme können für Mitarbeiter in eine Pensionskasse einbezahlt werden. Diese Beiträge sind Betriebsausgabe, ohne dass der Dienstnehmer Lohnsteuer davon zahlt oder weitere Lohnnebenkosten anfallen.
Sachgeschenke und Betriebsveranstaltungen:
Dafür sind Beträge von 186,- bzw. 365,- Euro vorgesehen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialversicherung anfällt.

Steuertipps für alle Steuerpflichtigen:
Sonderausgaben:

Zahlungen für Lebens-, Kranken-, Unfallversicherungen, sowie Wohnraumschaffung und -sanierung können bis zu einem Betrag von max. 2.920,- abgesetzt werden, wobei davon 25%, also 730.- Euro ihre Steuerbemessungsgrundlage kürzt. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über EUR 60.000,- gehen allerdings leer aus.
Einkünfte aus Kapitalvermögen:
Die Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Wertpapieren) und Einkünfte aus Derivaten werden 2011 noch nicht durch die Banken besteuert. Daher sollte man rechtzeitig an diese Unterlagen denken. Die Spekulationsfrist für nach dem 31.12.2010 erworbene GmbH- und Aktienanteile sowie Investmentfonds wurde auf 15 Monate verlängert (Details siehe Seite 5).
Außergewöhnliche Belastung:
Der häufigste Fall sind Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse nicht ersetzt bekommt, also z.B. Zahnarztkosten. Da es pro Jahr einen Selbstbehalt gibt, sollte man so viel wie möglich in einem Kalenderjahr zusammenkommen lassen.
Kinderbetreuungskosten:
Bis zu 2.200,- pro Kind unter zehn Jahren.
Spenden:
Auch im Privatbereich können Spenden an begünstigte Vereine steuerlich abgesetzt werden. Die Grenze von 10% des Vorjahreseinkommens ist relativ großzügig.


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