KESt neu - Einhebung durch die Banken nun ab 1.4.2012

(Juni 2011)

Wie Sie sicher in den Zeitungen gelesen haben, gab der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde der Banken leider nur in einem Punkt recht. Die Frist zur Handhabung durch die Banken war zu kurz, wurde nunmehr verlängert, und auf den 1.4.2012 festgesetzt.

Das bedeutet aber nicht, wie man fälschlich annehmen könnte, dass nun auch die Besteuerung mit diesem Datum beginnt, sondern dass in der Zwischenzeit die Steuerpflichtigen für die Besteuerung selbst zu sorgen haben. Dafür wurde im Abgabenänderungsgesetz sogar die Spekulationsfrist für nach dem 31.12.2010 erworbene GmbH- und Aktien-Anteile sowie Investmentfonds auf 15 Monate verlängert. Auch für Anleihen und Derivate wurden Sonderbestimmungen geschaffen.

Fragt sich nur wie das der einzelne Bürger schaffen soll, wenn es nicht einmal die Banken
können!


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