Auftraggeberhaftung ausgedehnt!

(Juni 2011)

Ab 1.7. 2011 muss der Betrag der Auftragssumme, der bei Auftragnehmern, die nicht in die HFU-Liste eingetragen sind, einbehalten werden muss, von 20% auf 25% erhöht werden.
Ab 1.7. will nämlich auch das Finanzamt an der einbehaltenen Summe mitnaschen - die zusätzlichen 5% dienen zur Sicherung der Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) und werden vom Dienstleistungszentrum der WGKK (für ganz Österreich) an die Finanz übermittelt. Das Verfahren bleibt gleich (Abfuhr der 25% an das Dienstleistungszentrum der WGKK).


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