Verpflichtende Gehaltsangabe in Inseraten!

(Juni 2011)

Das Gleichbehandlungsgesetz will uns zwingen mit einem Tabu zu brechen.
Bisher war es hierzulande unüblich in Stelleninseraten Angaben über die Lohn- oder Gehaltshöhe zu machen. Das wird sich ändern müssen. Ab März 2011 ist die Angabe des kollektivvertraglich geregelten Mindestentgelts und eine eventuelle Bereitschaft zur Überzahlung anzugeben.
Sie könnten demnach folgende Angaben in einem Inserat machen:

Wichtig ist auch, dass ein geschlechtsneutraler Text gewählt wird.
Tipp: Sie müssen nicht gleich vorpreschen und können einmal beobachten. Strafen gibt es erst ab 2012.


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