Achtung: Information für alle GmbH-Geschäftsführer

(Juni 2011)

Das Firmenbuch nimmt seit 1.1.2011 die Fristen zur Einreichung der Jahresabschlüsse von Gesellschaften ganz genau. GmbH-Geschäftsführer sind verpflichtet, den Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch zur Veröffentlichung einzureichen.
Geschieht dies nicht, wird seit 1.3.2011 automatisch ohne Mahnung eine Strafe von EUR 700,- verhängt und zwar je einmal an die GmbH und einmal an jeden Geschäftsführer. Diese Strafen können auch mehrmals verhängt werden, wenn man der Veröffentlichungspflicht nicht nachkommt.
Wir ersuchen Sie daher, uns Ihre Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit wir den Jahresabschluss zeitgerecht fertig stellen können!


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