Steuerfalle Mitarbeiterrabatt
Neuer Prüfungsschwerpunkt!

(Juni 2011)

Sie erinnern sich vielleicht noch an die durch die Medien gegangene große Nachforderung im Anschluss an eine GPLA-Prüfung seitens der Finanz an die ÖBB betreffend die Freifahrten für (ehemalige) ÖBB-Bedienstete. Vor kürzerer Zeit waren die Bankangestellten diesbezüglich für ihre "Hauskonditionen" im Gespräch.
Tatsache ist, dass steuerpflichtige (d.h. der Lohnsteuer zu unterwerfende) Einnahmen dann vorliegen, "wenn dem Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt wer-den, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgehen". Zur Beurteilung sind nicht die Vergleichspreise von Großhandelskunden, sondern jene im Einzelhandel heranzuziehen. Auch Ausverkaufskonditionen außerhalb der Ausverkaufszeiten fallen darunter. Der Bezug von Kleinstmengen kann hingegen vernachlässigt werden.
Die Finanz scheint sich nun dieses Themas verstärkt anzunehmen. Insbesondere davon betroffen ist naturgemäß der Handel (Kleidung, Kosmetika, KFZ, Lebensmittel). Gibt es keine plausiblen Aufzeichnungen, wird es - wie immer in solchen Fällen - zur Schätzung kommen.
"Das Vorliegen eines erheblichen betrieblichen Interesses des Arbeitgebers (z.B. Werbeeffekt) steht der Steuerpflicht des Preisvorteils nicht entgegen". Hiermit ist insbesondere auch die Arbeitskleidung angesprochen.
Tipp:
Sind Sie davon betroffen, sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema auseinandersetzten. Wir helfen Ihnen gerne sowohl hinsichtlich der Dokumentation (Aufzeichnungen) als auch bei der Erstellung eines Rabattsystems bzw. dessen Überprüfung.


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