Sponsoring - Vertrag und Dokumentation ganz wichtig!

(Juni 2011)

Sie wollen eine Veranstaltung sponsern? Hier finden Sie, was man beachten muss, damit die Sponsorleistung steuerlich auch absetzbar ist.

Wenn man von einer Kulturveranstaltung oder einem Sportverein begeistert ist, liegt es nahe, den Veranstalter zu sponsern; gleichzeitig will man als Unternehmer aber die Ausgaben als Betriebsausgabe absetzen. Wie lässt sich das vereinbaren? Laut einer aktüllen Information des Bundesministeriums f. Finanzen sind Sponsorleistungen dann Betriebsausgaben, wenn der gesponserte Betrieb eine angemessene Werbeleistung erbringt. Es werden Leistungen aufgezählt, wie die Platzierung des Firmenlogos des Sponsors auf Drucksorten, in Katalogen, Programmheften, Presseaussendungen, Nennung des Sponsors auf der Homepage, auf Großbildern, Bandenwerbung, auf Sporttrikots, Fahnen, Erwähnung in Interviews, auf Pressekonferenzen, in Werbespots, etc.

Der Sponsor kann sowohl mit Geld als auch Sachleistungen sponsern. Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen und viele mögliche Gegenleistungen der Gesponserten - der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Ganz wichtig ist allerdings, dazu einen schriftlichen Sponsorvertrag aufzusetzen, der die Leistungen der beiden Vertragsparteien genau festlegt. Daneben muss die Erbringung der Werbeleistungen schriftlich und detailliert aufgezeichnet werden, um später keine Unklarheiten aufkommen zu lassen: Fotos/Filme der Veranstaltungen, Zeitungsausschnitte oder ähnliches sind nicht nur eine schöne Erinnerung sondern auch zum Nachweis für das Finanzamt notwendig.


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