Stipendien und Steuer

(März 2011)

Ihr Sohn/Ihre Tochter studiert fleißig und bekommt auch ein Stipendium? Gratuliere!

Stipendien, die im Rahmen einer Schul- und Studienausbildung gewährt werden, unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Auch Zuwendungen für wissenschaftliche Arbeiten nach Abschluss einer Ausbildung sind insoweit steuerfrei, als es sich um eine bloße Aufwandsabgeltung handelt. Das ist der erfreuliche Aspekt.

Da es aber im Steuerrecht keine Regel ohne Ausnahme gibt kann es in speziellen Fällen doch zur Steuerpflicht kommen und zwar dann, wenn Stipendien nach Abschluss einer Universitätsausbildung bezahlt werden. Postgraduate-Stipendien, Forschungs- oder Habilitationsstipendien werden nämlich leider als Einkommensersatz angesehen und damit einkommensteuerpflichtig. Man sollte daher nicht vergessen, Belege von den Aufwendungen zu sammeln (z.B. Fahrtkosten, Seminare, Kongressgebühren, etc.), da sich diese Kosten steuermindernd auswirken.


       Zurück