Sechstelbegünstigung für Prämien bleibt doch bestehen!

(März 2011)

Laut neuem Erlass der Finanzverwaltung können erfolgsabhängige Entlohnungen (Bilanzgelder, Umsatzboni, etc.), deren tatsächliche Höhe erst im Folgejahr bekannt ist, weiterhin in 14 Teilbeträgen ausbezahlt werden, wobei zwölf dieser Bezüge der laufenden Besteuerung unterliegen und damit für den 13. und 14. Teil das Jahressechstel erhöhen, und eine begünstigte Besteuerung dieser zwei Teile möglich machen: Bedingung dafür ist aber, dass diese Art der Auszahlung im Dienstvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Einmalzahlungen (Prämie, Jubiläumsgeld) sind und bleiben ein sonstiger Bezug, der das Jahressechstel nicht erhöht.


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