Pendlerpauschale und Werksverkehr

(März 2011)

Ab 1.1. 2011 wurde das Pendlerpauschale neuerlich erhöht - die neuen Sätze betragen:
Massenbeförderungsmittel
zumutbarunzumutbar
2-20 km372,00 p.a.
20-40 km696,00 p.a.1.476,00 p.a.
40-60 km1.356,00 p.a.2.568,00 p.a.
Über 60 km2.016,00 p.a.3.672,00 p.a.

Wird einem Dienstnehmer, dem grundsätzlich das Pendlerpauschale zusteht, vom Dienstgeber die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte mit einem Massenbeförderungsmittel ermöglicht, so ist diese Zahlung als Werksverkehr nicht steuerbar, d.h. es fallen keine Lohnabgaben an.


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