OGH-Urteil jetzt fix:

(März 2011)

Jetzt ist es amtlich: Der Vorstand der Brau AG (heute Brau Union Österreich AG) ist nun auch vom OGH im finanzstrafrechtlichen Sinn als Beitragstäter verurteilt worden. Kurz zur Erinnerung: Vor einigen Jahren beschlagnahmte die Finanz EDV-Unterlagen von Brauereien, aus denen hervorging, dass Lieferungen an Gastronomiebetriebe teilweise auf Rechnung, teilweise auf Barverkauf erfolgten. Der Schluss lag nahe, dass dieser Barverkauf der Brauereien nicht verbucht, und der Erlös schwarz eingesteckt wurde. Bei vielen Betriebsprüfungen in der Gastronomie kam es zu hohen Nachzahlungen. Das Brau AG-Urteil bestätigt wieder, dass, entgegen der Ansicht in weiten Kreisen der Bevölkerung, Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Siehe dazu auch unseren Artikel in Rat&Tat 04/10 zur Verschärfung des Finanzstrafrechtes.


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