Die Kalkulation - Freund oder Feind
Thema Betriebsprüfung

(März 2011)

Es kommt immer auf die Sichtweise an. Steht man vor der Entscheidung einen Mitarbeiter einzustellen wird man sich u.a. mit zwei Fragen beschäftigen müssen:

Konzentrieren wir uns einmal auf die zweite Frage, die speziell in Unternehmen, in denen Dienstleistungen erbracht werden, eine besondere Bedeutung hat. Ein Verkäufer steht im Geschäft und muss bezahlt werden, unabhängig davon, ob er von Kunden überrannt wird oder sich langweilt. Er erbringt zwar auch eine Dienstleistung, nämlich die Verkaufsleistung, doch der Kunde zahlt nicht für die Zeit, in der er vom Verkäufer betreut wird, sondern für das Produkt, das er kauft. Anders beispielsweise bei einem Installateur - bei dieser Arbeit wird dem Kunden die Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Selbst wenn eine Pauschale vereinbart wird liegt der vermutete Zeitaufwand zugrunde. Dieser Umstand trifft auch auf Branchen wie Elektriker, KFZ-Werkstätten, Friseure u.ä. zu.
Selbstverständlich muss man einen Dienstnehmer das ganze Jahr bezahlen. Von den 52 Wochen verbleiben allerdings nur rd. 42 Wochen für Arbeit. Die restlichen Wochen steht der Dienstnehmer wegen Urlaub, bezahlten Feiertagen, durchschnittlichen Krankenständen oder sonstigen Verhinderungen einfach nicht zur Verfügung. Gut, also in rd. 42 Wochen soll möglichst viel erarbeitet werden. Es stehen bei einer 40-Stundenwoche 1.680 Stunden zur Verfügung. Jeder Praktiker weiß aber, dass diese Anzahl leider noch nicht die verrechenbaren Stunden sind. Davon muss noch ein Abschlag für Steh-, Umrüst- oder Leerzeiten gemacht werden, die insgesamt erfahrungsgemäß rd. 20% ausmachen.

Es verbleiben in unserem Beispiel also rd. 1.344 verrechenbare Stunden. Das ergibt bei einem Stundensatz von 70,- Euro einen Soll-Umsatz von 94.080,-. Der Mitarbeiter in unserem Beispiel müsste für seinen Arbeitgeber also 94.080,- erarbeiten.

Nach diesem Muster lässt sich für ein Unternehmen auch der gesamte Sollumsatz errechnen. Diese Methode der Kalkulation, die wir in verfeinerter Form auch gerne für ihr Unternehmen durchführen, gibt wichtige Aufschlüsse über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den richtigen Einsatz von Personal. Liegt der Umsatz über dem Sollumsatz gelingt es Ihnen höchstwahrscheinlich die verrechenbaren Stunden hoch zu halten, also die Leute sehr effizient einzusetzen. Ist der Ist-Umsatz signifikant darunter haben Sie wirklich ein Problem, das einer speziellen Analyse bedarf.

Diese Kalkulation ist aber leider nicht nur für den Unternehmer, sondern auch für den Fiskus interessant. Bei einer Betriebsprüfung stehen alle Informationen zur Verfügung, so dass auch der Prüfer ohne viel Aufhebens diese Berechnungen durchführen kann. Liegt der so ermittelte Wert wesentlich unter den Zahlen, die aus der Buchhaltung ersichtlich sind, vermutet der Prüfer aufgrund seines Auftrages, dass der eine oder andere schöne Umsatz an den Geschäftsbüchern vorbeigeschwindelt wird und sieht sich veranlasst eine Erlöszuschätzung vorzunehmen.

Aber keine unnötige Angst - natürlich kann es dafür Erklärungen geben, für die auch Betriebsprüfer zugänglich sind. Extrem hohe Krankenstände, die ja auch nachweisbar sind, aber der Prüfer nicht wissen kann, oder eine lange Stehzeit zwischen zwei großen Aufträgen sind Erklärungen, die aus der Patsche helfen. Eines ist allerdings sicher: Einen Bären lässt sich heutzutage kein Betriebsprüfer aufbinden. Daher haben Arbeitszeitaufzeichnungen, die aufgrund der gesetzlichen Lage verpflichtend sind, aber auch zusätzliche Beweismittel eine besondere Bedeutung, um im Fall des Falles stichhaltige, beweisbare Argumente bei der Hand zu haben.


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