Erweiterte Auftraggeberhaftung

(März 2011)

Da sich die Bestimmungen zur Auftraggeberhaftung im Bereich der Sozialversicherung aus deren Sicht bewährt haben, wird das System ab 1.7.2011 auch auf Lohnabgaben erweitert. Ab ersten Juli müssen Auftraggeber daher nicht 20%, sondern 25% des Werklohns einbehalten und an das Dienstleistungszentrum der Wiener GKK abführen, wenn sie eine Haftung für Lohnabgaben und Versicherungsbeiträge des Auftragnehmers vermeiden wollen. Wie bisher entfällt die Abfuhr für Betriebe, wenn der Auftragnehmer in der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen ( "HFU-Liste") der WGKK eingetragen ist. Für Zwecke der Weiterleitung an das Finanzamt muss die UID Nummer des Auftragnehmers oder, wenn nicht vorhanden, Finanzamt und Steuernummer mitgeteilt werden. Grundsätzlich werden
80% der bei der WGKK eingehenden Beträge der Sozialversicherung, 20% dem Finanzamt zugeordnet. Es ist jedoch für den Auftraggeber möglich, die Aufteilung anders zu bestimmen (Verrechnungshinweis bei Bezahlung).

Leider gibt es bis dato keine Erleichterung für die Eintragung neugegründeter Unternehmen in die HFU-Liste - diese müssen nach wie vor drei Umsatzsteuerjahresbescheide vorweisen, bevor sie in die Liste eingetragen werden können.


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