Arbeitsplatzevaluierung
Nicht neu - aber weitgehend unbekannt

(März 2011)

Jedes Unternehmen in Österreich, auch mit nur einem einzigen Mitarbeiter, muss sich einer Arbeitsplatz- und Gefahrenevaluierung unterziehen. Daraus werden die so genannten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente" erarbeitet, die bei Bedarf z.B. dem Arbeitsinspektor zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese vorgeschriebene sicherheitstechnische - und arbeitsmedizinische Betreuung - kann bei Arbeitsstätten bis 50 Arbeitnehmern von der AUVA kostenlos in Anspruch genommen werden. Wenden Sie sich dazu an eines der Präventionszentren, die auf www.auva.at abrufbar sind. Auch auf www.eval.at werden Informationen bereitgestellt. Trotz der kostenlosen Unterstützung geht es je nach Branche aber nicht ohne gehörigen eigenen Arbeitsaufwand. An der Evaluierung müssen auf alle Fälle die Sicherheitsfachkraft, der Arbeitsmediziner, die Sicherheitsvertrauensperson oder alle Dienstnehmer beteiligt sein.
Was passiert, wenn die Evaluierung nicht durchgeführt wird? Nun, da sind einmal wie üblich Verwaltungsstrafen vorgesehen, die bis zu EUR 7.260,- und im Wiederholungsfall auch mehr ausmachen. Was aber weit mehr zählt: Bei einem tatsächlichen Schadensfall kann es zu einem Regress der AUVA kommen. Über die Höhe wollen wir in diesem Fall lieber gar nicht nachdenken.


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