2.000,- Euro für neue Lehrstelle

(Dezember 2010)

Neue Förderung!

Mitten in Zeiten nach der Krise und vor Sparpaketen gibt es Geld vom Staat! Und zwar für Firmen, die eine der drei dafür vorgesehenen Kriterien erfüllen:


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn Sie einer der drei genannten Gruppen angehören und die Förderung in Anspruch nehmen möchten? Das Lehrverhältnis muss ab dem 28.6. 2008 begonnen haben und der Lehrling wurde zumindest zwölf Monate im Betrieb ausgebildet.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Lehrverhältnis noch aufrecht sein oder regulär geendet haben (z.B. durch Lehrabschlussprüfung).

Wie bei fast allen Förderungen gibt es Fristen, Ausnahme- und Ausschlussbedingungen, die nur die Förderstelle selbst übersieht. Daher raten wir im Anlassfall die Mitarbeiter des Förderreferats in Anspruch zu nehmen. Diese finden Sie unter www.lehre-foerdern.at, sowie auch Antragsformulare und die Förderrichtlinie.

Förderungen erscheinen zu Beginn immer kompliziert (und sind es oft auch), aber 2.000,- Euro Unterstützung sollte man – natürlich nur, wenn man auch den Bedarf hat – nicht mutwillig versäumen!


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