Volle Härte für Gauner - Milde für kleine Fische!
Novelle Finanzstrafgesetz 2010

(Dezember 2010)

Ab 1. Jänner 2011 gibt es Neuerungen im österreichischen Finanzstrafrecht. Wichtige Änderungen sind:

Bei Abgabenbetrug drohen je nach hinterzogenem Betrag eine bis zu zehnjährige Freiheitsstrafe sowie zusätzlich erhebliche Geldstrafen. Von einer Haftstrafe darf das Gericht nur in Ausnahmefällen absehen!

Strafbefreiende Selbstanzeigen werden erschwert:

Da es sich der Gesetzgeber zum Ziel gemacht hat, Finanzverbrecher, die mit besonders großer krimineller Energie vorgegangen sind, schärfer zu bestrafen, sollen im Gegenzug "kleine Fische" leichter freigehen:
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung oder einer Nachschau durch die Abgabenbehörden festgestellt, dass man den Staat um weniger als 10.000,- Euro (in einem Jahr bzw. einem Veranlagungszeitraum) sowie in Summe um nicht mehr als 33.000,- Euro hintergangen hat, kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein Strafverfahren vermeiden. Unter anderem muss man dazu einen Zuschlag von 10% auf die verkürzte Abgabe leisten.
Wenn Sie nun Zweifel über die eine oder andere Steuergestaltung haben, sollten Sie noch vor Jahresende auf uns zukommen, wir unterstützen Sie gerne!


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