Finanzpolizei

(Dezember 2010)

Keine neue "Kapperltruppe" aber dennoch ernst zu nehmen!

Die Finanzpolizei, die ab 1.1.2011 installiert werden soll, ist keine eigene, neue Behörde, sondern Ergebnis einer neuen Bestimmung im Allgemeinem Verwaltungsorganisationsgesetz, welches der Finanzverwaltung neue, umfassende Rechte (jedes Organ, jedes Finanzamt, bundesweit) einräumt:
Schon bisher waren der Behörde – teilweise unterschiedliche – Betretungs-, Identitätsfeststellungs-, Anhalte- und Auskunftsrechte nach der Bundesabgabenordnung bzw. dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eingeräumt. Die Finanzpolizei kann lediglich keine eigenen Zwangsakte setzen. Künftig kann die Behörde u.a.

Im Falle rechtswidrigen Verhaltens der Behörde besteht die Möglichkeit der Einbringung einer Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS, "faktische Amtsgewalt").


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