Ausländische Kennzeichen - Ein teures "Kavaliersdelikt"!

(Dezember 2010)

In einigen Bundesländern läuft eine "Aktion scharf" der Finanzverwaltung. Im Visier sind Autos mit ausländischen Kennzeichen, die seit mehr als einem Monat im Inland verwendet werden. Der Fahrer muss beweisen, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges im Ausland liegt, er also nicht damit die in Österreich fälligen Steuern hinterzieht. Ein VwGH-Urteil hat diesbezüglich einige rechtliche Unklarheiten beseitigt.
Zur Erinnerung:
Bei der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Österreich (die Verpflichtung hiezu genügt) wird die Normverbrauchsabgabe fällig. Zusätzlich fallen weitere motorbezogene Steuern (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer) an; handelt es sich um ein sogenanntes Neufahrzeug unterliegt dieses auch der Umsatzsteuer!
Sie sehen, im Detail sind viele Bestimmungen anzuwenden. Insbesondere das Kraftfahrgesetz und die Steuergesetze (NoVA, USt) beurteilen den selben Sachverhalt völlig unterschiedlich. Grundsätzlich sind diese Abgaben in aller Regel nicht zu vermeiden und nur wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel!
Sind Sie aber in einem solchen Fall bereits betroffen oder involviert, nehmen Sie bitte mit uns rasch Kontakt auf! Die fehlende Entrichtung dieser Abgaben erfüllt nämlich den Tatbestand der Abgabenhinterziehung. Durch die rechtzeitige Abgabe einer Selbstanzeige kann man der Strafe entgehen.

Und zusätzlich:
Neben den Problemen mit der Finanz droht auch noch eine Verwaltungsstrafe (bis zu EUR 5.000,-) wegen Verletzung der Zulassungspflicht nach dem Kraftfahrgesetz!


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