Ärzte-GmbH: Jetzt möglich - aber ...

(Dezember 2010)

Seit kurzem besteht für Ärzte die Möglichkeit, Gruppenpraxen auch in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Ärzte-GmbH") zu errichten. Bei der Errichtung einer derartigen Ärzte-GmbH sind neben den allgemeinen für GmbHs geltenden Vorschriften insbesondere auch spezielle Bestimmungen des Ärztegesetzes und diverse sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten.
Für nähere Details dürfen wir auf eine spezielle Information verweisen, die wir Ihnen bei Interesse gerne übermitteln.


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