Gewinnfreibetrag NEU
"13. und 14." jetzt auch für Unternehmer!

(September 2010)

Ab 2010 gibt es eine Änderung bei den Gewinnfreibeträgen - ab 1.1. dürfen auch Bilanzierer
einen Gewinnfreibetrag geltend machen, allerdings haben sich die Bedingungen für alle
geändert: Man soll es nicht glauben, aber die Situation hat sich für Bezieher von kleineren
Gewinnen sogar verbessert! Der politische Wille hinter dem Grundfreibetrag ist, auch
Selbständigen einen ä:hnlichen Freibetrag wie das Jahressechstel bei den Sonderzahlungen
von Dienstnehmern zukommen zu lassen.
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,- p.a. steht ein Freibetrag von 13%, also maximal
EUR 3.900,- als Grundfreibetrag auf jeden Fall zu, auch wenn keine Anlagegüter gekauft
werden. Darüber hinaus kann ein Freibetrag von 13%, maximal aber EUR 100.000,- geltend
gemacht werden, insoweit Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer
Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren getätigt oder Wertpapiere angeschafft wurden.
Den Freibetrag können Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft
bekommen, egal ob sie ihren Gewinn in Form einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder in
Form eines Jahresabschlusses ermitteln, allerdings nur bei betrieblichen Einkunftsarten; der
Grundfreibetrag steht auch bei Pauschalierung zu.

Sollten Sie für die nächsten Monate noch Investitionen planen, fragen Sie uns bitte, wie sich
diese auf Ihren Gewinn auswirken werden!
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,- p.a. steht ein Freibetrag von 13%, also maximal EUR 3.900,- als Grundfreibetrag auf jeden Fall zu, auch wenn keine Anlagegüter gekauft werden. Darüber hinaus kann ein Freibetrag von 13% (bis zu einem Gewinn von EUR 100.000,-) geltend gemacht werden, insoweit Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren getätigt oder Wertpapiere angeschafft wurden. Den Freibetrag können Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft bekommen, egal ob sie ihren Gewinn in Form einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder in Form eines Jahresabschlusses ermitteln, allerdings nur bei betrieblichen Einkunftsarten; der Grundfreibetrag steht auch bei Pauschalierung zu.

Sollten Sie für die nächsten Monate noch Investitionen planen, fragen Sie uns bitte, wie sich diese auf Ihren Gewinn auswirken werden!


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