Vorsteuererstattung für EU Unternehmer ab 2010:
Jetzt elektronisch – Papier bleibt!

(Juni 2010)

Das Verfahren für die Vorsteuererstattung wird für Anträge ab 1.1. 2010 zwingend auf elektronische Übermittlung umgestellt. Die Anträge sind für Österreicher über finanzonline zu stellen; für jeden Staat, in dem eine Vorsteuererstattung begehrt wird, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die für die Anträge notwendigen Informationen sind dieselben wie bisher, allerdings sind die bezogenen Leistungen mit Kennzahlen zu versehen. Die Erstattungsbeträge müssen Mindestgrenzen übersteigen. Das neue Verfahren bringt einige Vorteile: Die Unternehmerbestätigung fällt weg, da die österreichische Finanzverwaltung von sich aus die Unternehmereigenschaft des Antragstellers prüft und nur Anträge an die jeweiligen Staaten weiterleitet, die von Unternehmern gestellt wurden. Außerdem wurde die Frist bis zum 30.9. des Folgejahres verlängert.

Der Erstattungsstaat muss die Anträge wesentlich schneller bearbeiten als es bisher üblich war: Wird nicht innerhalb von vier Monaten entschieden, stehen Zinsen zu. Sowohl das Einlangen als auch die positive Erledigung des Antrags wird elektronisch in der Databox bestätigt. Papierbelege müssen nicht mehr geschickt werden – bitte werfen Sie diese trotzdem nicht voll Begeisterung weg: Abgesehen davon, dass man sie als Nachweis für die Betriebsausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung in Österreich benötigt, kann die Behörde auch in Einzelfällen einen Nachweis verlangen, bevor es zur Vorsteuererstattung kommt!


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