Geburt eines Kindes was ist zu tun?
(Juni 2010)
So schön das Ereignis der Geburt eines Kindes ist, so arbeitsintensiv ist die nächste Zeit für die Eltern. Wer glaubt, wenigstens die zahlreichen Sozialleistungen stellen sich von selbst ein, der irrt. Zahlreiche Amtswege sind dazu notwendig. Hier ein Überblick:
Anmeldung des Kindes beim Standesamt (unter Vorlage zahlreicher Dokumente der Eltern). Das Standesamt stellt eine Bestätigung für die Sozialversicherung aus.- Übermittlung dieses Dokuments an den zuständigen Sozialversicherungsträger und Antrag auf Vergabe einer Sozialversicherungsnummer.
- Mit dieser Nummer wird der Antrag an das Finanzamt um Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gestellt.
- Nach Gewährung der Familienbeihilfe Antrag bei der Sozialversicherung um Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes.
- Bitte teilen Sie auch uns Namen, Geburtsdatum und SV-Nummer mit. Erstens freuen wir uns und zweitens benötigen wir diese Angaben für Ihre Steuererklärung, um Kinderfreibetrag und ev. Ausgaben für Kinderbetreuung, Unterhaltsabsetzbetrag und außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
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