Verzinsung von Steuerguthaben und –nachzahlungen

(März 2001)

Wie wir bereits in unserer letzten Blitzinfo berichtet haben, wird der Fiskus ab der Veranlagung 2000 für Nachzahlungen an Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer Zinsen (dzt. 6,25 % p.a.) vorschreiben und auch für Guthaben Zinsen gutschreiben. Der „Verzinsungszeitraum“ beginnt heuer am 1. Oktober (im nächsten Jahr am 1. Juli) und endet mit der Zustellung des Steuerbescheides. Der maximale Verzinsungszeitraum beträgt 42 Monate (wichtig im Falle von Nachzahlungen aus Betriebsprüfungen).



Die Zinsen sind – weil sie Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer betreffen – nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, aus unverständlichen Gründen führen aber Guthabenzinsen zu nicht endbesteuerungsfähigen, steuerpflichtigen Kapitalerträgen.



Die neue Regelung lässt natürlich einiges an Varianten zu: Es besteht z.B. die Möglichkeit, freiwillig Vorauszahlungen an den Fiskus zu leisten, um es gar nicht erst zu einer Nachzahlung kommen zu lassen (Diese wird aber nicht verzinst!), man kann aber auch z.B. aus Liquiditätsgründen die spätere Nachzahlung und damit auch die Zinsen bewusst in Kauf nehmen. Vielleicht will man aber auch ganz bewusst Zinsen vom Fiskus kassieren?



Wie gehen Sie nun als Unternehmer bzw. wir als steuerlicher Vertreter mit der neuen Regelung um?



Nun, am 1. Oktober (später am 1. Juli) fällt jedenfalls eine diesbezügliche Entscheidung! Um diese aber aktiv (bewusst) treffen zu können und nicht dem Zufall zu überlassen bedarf es aktueller Informationen: Gehören Sie zu den (noch immer viel zu wenigen) fortschrittlichen Unternehmern, verfügen Sie bereits über ein Budget mit laufendem Soll-Ist-Vergleich und damit über die notwendigen Informationen. Übrigens – für GmbHs ist dies bereits seit einiger Zeit verpflichtender Bestandteil des Rechnungswesens.



Ist dies nicht der Fall, sollte zumindest die Buchhaltung zu einem aktuellen Informationssystem ausgebaut werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich die laufende, zeitnahe Erfassung aller Belege. Mit einigen Zusatzinformationen und zusätzlichen Buchungen (unterjährige AfA, Abgrenzungen) kann dann sehr leicht ein aussagekräftiges Informationssystem erstellt werden. Sie verfügen dann natürlich über kein Budget (keine Planwerte), aber zumindest über nötige Ist-Zahlen, um Entscheidungen treffen zu können.


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