Wer hat Angst vor der Steuer-CD?!
Klarheit statt ständiger Verunsicherung!

(Juni 2010)

"Niemand, niemand" hat man noch das Lied der drei kleinen Schweinchen aus dem gleichnamigen Walt-Disney Zeichentrickfilm im Ohr. Allerdings war dort die Frage nach dem bösen Wolf gestellt worden und vor dem muss man sich in unseren Gebieten wahrlich nicht mehr fürchten. Vielleicht schon eher vor den gelüfteten Geheimnissen aus den bisher so sicheren Datenschränken Liechtensteinischer und Schweizerischer Banken. Wie kam es dazu? Bereits 2006 wurden Daten einer Liechtensteinischen Bank (LGT) von einem Mitarbeiter geklaut und dann um 4,6 Mio Euro an den deutschen Staat verkauft. Die zweite derartige CD beinhaltet Daten aus der schönen Schweiz, angeblich aus den Archiven der Credit Suisse. Diese Daten wurden erst jüngst ebenfalls vom deutschen Staat angekauft, über den Preis hüllen sich die Kontrahenten in Schweigen. Angeblich erhalten die Verkäu-

fer der sensiblen Daten aber nicht nur schnödes Geld, sondern vom Bundesnachrichtendienst auch gleich eine neue Existenz, sicherheitshalber.

Österreichs Fiskus bekommt von Deutschland im Rahmen des Amtshilfeabkommens automatisch (und gratis) die Daten österreichischer Steuersünder, die sich auf den CDs befinden und beweist sich in beiden Fällen als Nutznießer und Trittbrettfahrer einer nach herkömmlichem Verständnis illegalen Aktion. Denn die vorsätzliche Entwendung von Daten und deren anschließende Verwertung entsprechen zweifellos der strafrechtlichen Definition des Diebstahls und der Hehlerei.

In anderen Staaten wäre die Verwertung illegal erworbener Daten und Informationen, wie man als Konsument US-amerikanischer Krimiserien aber ohnedies weiß, in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren unzulässig.

In Deutschland und Österreich ticken die Uhren anders, wir wollen und können hier aber die philosophische Frage, wie weit ein Staat in seinem Bemühen um die Eintreibung von Steuern gehen darf oder soll, nicht beantworten. Immerhin hat der Staat ja auch eine ganze Menge von Aufgaben zu finanzieren und muss auf die Interessen steuerehrlicher Staatsbürger Rücksicht nehmen.

Hier sollen vielmehr konkrete Fragen erörtert werden, z.B. wie der eventuell Betroffene reagieren kann.

Wer kann nun betroffen sein? Das sind einmal Personen, die über Konten oder Wertpapierdepots in der Schweiz oder Liechtenstein verfügen, deren Erträgnisse bisher in einer österreichischen Steuererklärung, Irrtümer einmal ausgeschlossen, keinen Niederschlag gefunden haben. Ihnen hinsichtlich der Gefährdung gleichzuhalten sind aber auch österreichische Inhaber von Schweizer Trusts, Anstalten sowie Liechtensteinischen Stiftungen "nahestehende" Österreicher oder in unserem Land ansässige Ausländer, soweit ihnen die anderweits gelagerten Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Was wären die Konsequenzen? Erstens einmal die Nachzahlung der bis dato nicht erklärten Kapitalerträge und zweitens die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Dieses wird bis zu einer hinterzogenen Summe (Strafbemessungsbetrag) von 75.000,- EUR beim Finanzamt als Strafbehörde abgehandelt, darüber hinaus unehrlich gewesene Steuerpflichtige sehen sich vor Gericht einem Staatsanwalt und einem Richter gegenüber. Die Strafdrohungen reichen bis zum Dreifachen der hinterzogenen Beträge und bis zu sieben Jahren Haft. Eventuell droht auch beides.

Was tun? Sollte das Finanzamt bei den Betroffenen noch nicht vorgesprochen haben und wurde auch noch keine Mitteilung über die beabsichtigte Einleitung einer finanzstrafrechtlich motivierten Prüfung übermittelt, empfiehlt sich so rasch wie möglich eine Selbstanzeige durch den Steuerberater ausarbeiten zu lassen, in der tunlichst soweit wie möglich zurück die hinterzogenen Beträge dargestellt sein sollten.

Die Steuerhinterziehung muss nämlich vollständig erläutert werden, wenn sie eine strafbefreiende Wirkung haben soll. Die hinterzogenen Beträge müssen auch vollständig nachgezahlt werden, wobei sich der Nachzahlungsbetrag, Fachleuten zufolge, so zwischen 3 und 10.% des Wertes des Auslandsdepots bewegen dürfte. Allemal besser als die eben geschilderten Strafen. Vom ruhigen Schlaf einmal ganz abgesehen.

Steuerehrlichkeit wird sich in Zukunft zwar nicht lohnen, sie ist aber generell und ganz speziell in Bezug auf ausländische Kapitalerträge echt empfehlenswert. Ab 2011 gilt nämlich, auch ohne vorher eingeleitetes Finanzstrafverfahren, dass Schweizer Banken auf Anforderung europäischer Finanzbehörden Daten ihrer Kunden offenlegen müssen. Spätestens dann sollte man besser keine inoffiziellen Depots mehr in Zürich & Co halten. Im EU-Ausland gilt ohnedies schon der automatische Datentransfer, was mancher, der im fern geglaubten Zypern seine Bankgeschäfte machte, bereits bitter zur Kenntnis nehmen musste.

Österreich selbst ziert sich hinsichtlich der aktiven Teilnahme am Datentransfer unter Hinweis auf das verfassungsrechtlich geschützte Bankgeheimnis gegenüber den europäischen Kollegen noch, es ist aber wohl nur mehr eine Frage der Zeit, bis auch dies der Vergangenheit angehört.


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