Oma-Modell
Achtung Falle!

(März 2010)

Derzeit geistert das sogenannte "Oma-Modell" (Absetzung von Kinderbetreuungskosten, welche an die Oma bezahlt werden) durch die Medien. Wir wollen dieses Modell hier nicht grundsätzlich diskutieren oder in Frage stellen, aber doch auf einige Fallen aufmerksam machen.
Vorerst sind einmal alle diesbezüglichen Vorschriften (Voraussetzungen) genau einzuhalten. Natürlich darf auch kein Missbrauch durch ungewöhnliche Gestaltung aus rein steuerlichen Gründen) vorliegen.
Sind diese Hürden einmal geschafft, ist zu überlegen, welche (steuerlichen) Folgen sich bei der Oma ergeben. Die steuermindernde Zahlung für die Kinderbetreuung an die Oma führt bei dieser natürlich zu grundsätzlich steuerpflichtigen Einnahmen. Daher stellen sich u.a. folgende Fragen:

Wenn es "passt", ist es sicher ein gutes Modell. Sie sehen aber – wie immer – sind im Vorfeld doch eine Menge Fragen zu klären. Wir helfen Ihnen gerne.
Der Chef passt auf die Kinder auf!
Die letzte Steuerreform brachte die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten abzusetzen und über das sogenannte Oma-Modell wurde sogar in Boulevardzeitungen berichtet (Oma macht einen kurzen Kurs und das Honorar an sie ist abziehbar. Das gilt natürlich auch für den Opa. Ob Oma oder Opa, je nach ihrer Einkommenssituation, müssen sie das Honorar auch versteuern). Weniger bekannt ist, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Zuschüsse zur Kinderbetreuung zukommen lassen kann, und zwar bis zu einer jährlichen Höhe von 500,- EUR. Diese Zuschüsse unterliegen nicht der Lohnsteuer, den Lohnnebenkosten und der Sozialversicherung.
Der Chef passt also indirekt auf die Kinder auf. Da dabei detailreiche Vorschriften zu beachten sind, sprechen Sie uns bei Bedarf bitte darauf an.


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