Eine Montblanc-Feder ist absetzbar!

(März 2010)

Sicher gibt es Wichtigeres, aber eine Genugtuung ist diese Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates allemal. Ein Betriebsprüfer wollte einem Unternehmer die Anschaffungskosten für einen Montblanc-Füller in der Höhe von 460,- nicht anerkennen, weil er dafür keine berufliche Notwendigkeit gesehen hat. Auf die kommt es allerdings gar nicht an, sondern darauf, ob dieses Arbeitsmittel ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich verwendet wird, so der UFS. Dieser Nachweis gelang dem Steuerpflichtigen, in dem er auf Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren verwies, auf Notizen oder das Setzen von Unterschriften.
Nur am Rande erwähnt – was man nicht absetzen kann ist "bürgerliche" Kleidung, auch wenn man sie hauptsächlich beruflich verwendet sowie Autos, Antiquitäten und handgeknüpfte Teppiche, wenn sie eine sogenannte Luxusgrenze übersteigen. Der Grund ist, dass das bei diesen Gütern im Gesetz so vorgesehen ist.


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