Highlights aus der Personalverrechnung
(März 2010)
- Bei Beschäftigung eines Arbeitnehmers bei verschiedenen Arbeitgebern darf insgesamt die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit nicht überschritten werden. Wir empfehlen, unbedingt darauf zu achten und sich entsprechend abzusichern, weil nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern z.B. im Falle eines Unfalles u. U. auch Haftungen drohen.
- Es ist nicht nur abhängig von der Anzahl der Beschäftigtenzahl für eine entsprechende Zahl von nachweislich für die Erste Hilfe ausgebildete ErsthelferInnen zu sorgen, sondern auch, dass diese während der betrieblichen Arbeitszeit in ausreichender Zahl anwesend sind (Vertretung). In Abständen von höchstens vier Jahren sind entsprechende Auffrischungen zu absolvieren.
- Seit 1.1.2010 unterliegen sämtliche (Honorar-)zahlungen (also auch Reisekostenersätze, Kilometergelder, etc.) an freie Dienstnehmer den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag dazu, Kommunalsteuer, nicht aber die Wiener Dienstgeberabgabe).
- Die mit 1. Juli 2008 erhöhten Kilometergelder gelten (vorerst) weiter bis 31. Dezember 2010.
- In Fahrtenbücher ist bei Abweichungen von der üblichen bzw. lt. Routenplaner kürzesten Strecke ein entsprechender Vermerk anzubringen bzw. die tatsächlich gewählte Route genauer zu beschreiben.
- Die Behaltefrist nach Ende der Lehrzeit kann vom Lehrberechtigten auch im Rahmen eines befristeten Dienstverhältnisses (Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag) erfüllt werden.
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