Volles Risiko für den Dienstgeber:
Drittschuldnererklärungen – sie haften für fast alles!

(März 2010)

Eine lästige, aber wichtige Sache für Dienstgeber ist die richtige und vor allem auch rechtzeitige Bearbeitung von Lohnpfändungen für ihre Dienstnehmer.
Durch die Zustellung des Zahlungsverbotes vom Gericht wird ein gerichtliches Pfandrecht am Arbeitseinkommen des Dienstnehmers begründet. Es ist äußerst wichtig, den Tag der Zustellung des Gerichtsbriefes zu dokumentieren (blaues Kuvert zum Lohnakt legen), da von der Zustellung der Rang des Pfandrechts abhängt: Wessen Pfändung zuerst zugestellt wird, der bekommt auch zuerst sein Geld. Werden mehrere Pfandrechte an einem Tag zugestellt, haben sie den gleichen Rang und müssen aliquot bedient werden. Mit der Pfändung werden Sie auch aufgefordert, eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Diese muss unbedingt binnen 4 Wochen an das Gericht UND an den Gläubiger bzw. dessen Anwalt gesendet werden. Eine Drittschuldnererklärung ist auch auszufüllen, wenn der Dienstnehmer nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist oder nie war, das Dienstverhältnis gerade beendet wurde, nichts pfändbar ist, bereits eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger besteht oder bereits eine Drittschuldnererklärung abgegeben wurde. Der Dienstgeber hat zu ermitteln, ob es pfändbare Teile vom Arbeitseinkommen gibt und muss diese den Gläubigern nach ihren Rängen überweisen (d.h., zuerst wird die Forderung im ersten Rang befriedigt, danach der 2. Rang etc. – deshalb ist die Dokumentation der Zustellung von Lohnpfändungen so wichtig).
Wird eine Drittschuldnererklärung falsch oder gar nicht abgegeben, so drohen Klagen des Gläubigers: Der Dienstgeber haftet nicht nur für Prozesskosten, sondern auch für die Beträge, die pfändbar gewesen wären! Es ist also sehr wichtig, Drittschuldnererklärungen ordnungsgemäß zu erledigen, wenn man nicht die Schulden seiner Dienstnehmer zahlen will – bitte die Erklärungen auch unbedingt eingeschrieben senden, der Postweg ist ebenfalls Risiko des Dienstgebers. Falls Sie sich sicher sein wollen, dass Ihre Drittschuldnererklärungen richtig bearbeitet werden, wenden Sie sich an uns, unsere LohnverrechnerInnen erledigen das gerne für Sie!


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