Alle Jahre wieder:
Belegaufbewahrungspflicht!

(März 2010)

Sowohl die steuer- als auch die unternehmensrechtliche Belegaufbewahrungspflicht beträgt sieben Jahre. Daher könnten die Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen bis inkl. 2003 vernichtet werden. Dies gilt allerdings nicht für Unterlagen, die in einem allfälligen Prozess, Berufungsverfahren o.ä. von Relevanz sind. Wir empfehlen keinesfalls die Entsorgung "in Bausch und Bogen", sondern selektiv vorzugehen. Einige besonders zu beachtende Punkte bzw. Überlegungen haben wir für Sie zusammengestellt:



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